Förderprogramm ERP-Beteiligungsprogramm
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bundesweit
Förderberechtigte: Existenzgründer/in; Unternehmen
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Förderziel:Das ERP-Beteiligungsprogramm (European Recovery Programme) dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Kapital über Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die zu diesem Zweck aus dem ERP-Beteiligungsprogramm Refinanzierungskredite erhalten. Für die refinanzierten Kapitalbeteiligungen sind von den Bürgschaftsbanken im Rahmen der allgemeingültigen Garantievergaberichtlinien entsprechende Garantien zu gewähren.
Wer kann Beteiligungskapital erhalten?Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Millionen Euro, in begründeten Fällen bis zu 75 Millionen Euro.
Was wird gefördert?Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren: Kooperationen, Innovationsprojekte einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen. Ebenso kommt die Förderung einer Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung etwaiger im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung stehender Eigenkapitalveränderungen über eine angemessene Eigenkapitalbasis bei Übernahme der Beteiligung verfügt. Die Förderung einer Beteiligung an einer zwischengeschalteten Gesellschaft ist dabei zulässig. Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.
Was wird nicht gefördert?Ausgeschlossen von einer Beteiligung zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren ist: Die Finanzierung von In-sich-Geschäften, die Finanzierung von Sanierungsfällen.
Wer kann als Beteiligungsgeber auftreten?Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft soll - außer in der Anlaufzeit bei Unternehmensneugründungen - keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung des Unternehmens nehmen, soweit dies den Bestand der Beteiligung und eine angemessene Rendite nicht gefährdet. Entscheidungen, die eine wesentliche Änderung der Vertragsgrundlage des Beteiligungsverhältnisses darstellen, zum Beispiel die Aufnahme neuer Geschäftszweige, die Umstellung der Produktion und die Betriebsaufgabe, kann die Kapitalbeteiligungsgesellschaft von ihrer Zustimmung abhängig machen.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft kann verlangen, dass ihr der Beteiligungsnehmer mindestens jährlich über die wesentlichen Betriebsdaten berichtet. Dessen unbeschadet hat die Kapitalbeteiligungsgesellschaft das Recht, Jahresabschlussunterlagen einzusehen.
Sie soll den Beteiligungsnehmer in Finanzierungsangelegenheiten auf Wunsch kostenlos beraten.
Beteiligungsbetrag:Finanziert werden in der Regel Beteiligungen bis zu 1,25 Millionen Euro, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Eine wiederholte ERP-geförderte Beteiligung ist zulässig, solange der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird. In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Millionen Euro möglich.
Konditionen der Beteiligung:Beteiligungsentgelt: freie Vereinbarung. Geförderte Beteiligungsdauer: bis zu 10 Jahre; in den neuen Ländern und Berlin bis zu 12,5 Jahre. Beteiligungsform: Jede Beteiligungsform ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust darf im Vergleichs- oder Insolvenzfall nicht ausgeschlossen werden. Kündigungsrecht für den Beteiligungsnehmer ganz oder teilweise mit einer Frist von 12 Monaten.
Refinanzierung:Die Beteiligung wird von einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft bereitgestellt, die zu diesem Zweck einen Refinanzierungskredit aus dem ERP-Beteiligungsprogramm erhält.
Konditionen des Refinanzierungskredits:Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der Beteiligungssumme. Laufzeit: in der Regel 10 Jahre; in den neuen Ländern und Berlin in der Regel 13 Jahre. Rückzahlung: Bei vorzeitiger Rückzahlung des Refinanzierungskredits und gleichzeitigem Weiterbestehen der ERP-refinanzierten Beteiligung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Zinssatz: Die jeweils geltenden Zinssätze können bei den Durchleitungsbanken erfragt werden. Auszahlung: 100 %. Bereitstellungsprovision: keine.
Wie erfolgt die Antragstellung?Als Beteiligungsnehmer können Sie Anträge nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen. Diese beantragen anschließend einen Refinanzierungskredit über eine primärhaftende Hausbank bei der KfW. Der Antrag wird zusammen mit den unten genannten Unterlagen gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.
Roland Börck