Förderprogramm ERP-Kapital für Gründung
Förderart: Darlehen; Nachrangdarlehen
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bundesweit
Förderberechtigte: Existenzgründer/in; Unternehmen
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Förderziel:Das ERP-Kapital für Gründung (ERP: European Recovery Programme) ermöglicht eine zinsgünstige, anteilige Finanzierung von Gründern, Freiberuflern und Mittelständlern, die noch keine 3 Jahre bestehen (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung). Gefördert werden Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen in Deutschland.
Die Finanzierung erfolgt als zinsgünstiger und nachrangiger Kredit. Die Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) werden von den Risiken durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung auf Grundlage einer Bundesgarantie entlastet. Zudem wird der Zinssatz in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.
Antragsteller:Natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht, in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen.
Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation. Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig. Der Antragsteller besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht. Die Voraussetzungen für kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union (EU-Definition) sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen.
Förderfähige Maßnahmen:Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen. Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten. Mitfinanziert werden zum Beispiel:
Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, zum Beispiel Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden. Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals. Erwerber müssen unabhängig sein (weniger als 25°% der Unternehmensanteile vor dem Erwerb). Im Fall kleiner Unternehmen können auch Familienangehörige beziehungsweise ehemalige Beschäftigte des ursprünglichen Eigentümers gefördert werden. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Kosten für die erste Teilnahme an einer bestimmten Messe/Ausstellung, Material-, Waren- und Ersatzteillager, sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt. Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen; zum Beispiel bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden.
Förderausschlüsse:Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen. Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude). Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der Förderprogramme Altersgerecht Umbauen, Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren – Kredit gefördert werden. Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter; die maximal mögliche Höhe des Kredits bemisst sich also nicht nach dem formalen, sondern nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Anteil des Antragstellers am Unternehmen. Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile oder aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners, Vermögensübertragungen/-verschiebungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen oder zwischen Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern, Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen. Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.
Eigenmitteleinsatz:Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Einsatz eigener Mittel des Antragstellers. Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) beziehungsweise 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten.
Kombination mit anderen Förderprogrammen:Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredites aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.
Die Kombination einer Finanzierung mit Haftungsfreistellung mit haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist ausgeschlossen.
Sofern Beihilfen unterschiedlicher Beihilfegeber für dieselben förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden, sind die jeweils relevanten Beihilfehöchstbeträge der Europäischen Union und Kumulierungsvorschriften einzuhalten.
Die Absicherung weiterer Förderkredite durch die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank oder Kreditgarantiegemeinschaft ist zulässig.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Kreditbetrag:Maximal 500.000 Euro pro Antragsteller. Mit dem Förderprogramm können bis zu 30 % (alte Länder) beziehungsweise 40 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Investitions- und sonstigen Kosten finanziert werden. Zusammen mit den Eigenmitteln können bis zu 45 % (alte Länder) beziehungsweise 50 % (neue Länder und Berlin) finanziert werden.
Im ERP-Kapital für Gründung können mehrmals Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 500.000 Euro nicht übersteigt.
Laufzeit:Kreditlaufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre.
Zinssatz:Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Für die aufgrund einer Bundesgarantie gewährte Haftungsfreistellung wird ein Garantieentgelt in Höhe von 1 % pro Jahr des jeweils valutierenden Kredites erhoben, welches in den angegebenen Effektivzinssätzen enthalten und während der gesamten Laufzeit zu zahlen ist.
Bereitstellung:Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags. Der Betrag ist - nach vollständigem Einsatz der eigenen Mittel des Antragstellers - in einer Summe oder in Teilen abrufbar. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden. Eine Bereitstellungsprovision wird nicht erhoben. Vor Auszahlung des KfW-Refinanzierungskredits an den Finanzierungspartner ist ein Verzicht auf den Kredit jederzeit möglich. Verzichten Sie auf einen noch nicht abgerufenen Kredit, kann die KfW für dasselbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten einen neuen Kredit zusagen. Eine Antragstellung ist ohne Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist.
Da in diesem Programm ausschließlich natürliche Personen antragsberechtigt sind, ist ausgeschlossen, dass der Finanzierungspartner den Kredit unmittelbar an das Unternehmen herauslegt.
Tilgung:Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen und das Garantieentgelt auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Antragstellung:Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Finanzierungspartner. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.
Roland Börck