Förderprogramm ERP-Gründerkredit StartGeld
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bundesweit
Förderberechtigte: Existenzgründer/in; Unternehmen
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
KurztextWenn Sie ein kleines Unternehmen gründen, festigen oder sich an einem kleinen Unternehmen beteiligen wollen, kann die KfW Sie mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld unterstützen. Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld erhalten Sie bis zu EUR 100.000 Kredit.
VolltextDie KfW Bankengruppe unterstützt Sie als Existenzgründer, Freiberufler oder auch als kleines Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, das heißt die Neugründung von Unternehmen, die Übernahme eines Unternehmens und der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Zudem können Festigungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden. Im Einzelnen sind dies: Investitionen, Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software, Betriebsmittel (Mittel für den laufenden Geschäftsbetrieb), liquide Mittel, Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten, Kauf eines Unternehmens oder eines Anteils an einem Unternehmen, wenn Sie auch die Geschäftsführung übernehmen. Sie können Ihre Existenzgründung hauptberuflich oder zunächst nebenberuflich betreiben.
Die Kredithöhe beträgt bis zu EUR 100.000, davon können bis zu EUR 30.000 für Betriebsmittel eingesetzt werden. Sie können den ERP-Gründerkredit - StartGeld auch mehrmals beantragen. Der Höchstbetrag von EUR 100.000 darf aber nicht überschritten werden. Wenn Sie im Team gründen, kann jeder Gründer bis zu EUR 100.000 beantragen.
Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die ersten beiden Jahre können tilgungsfrei sein. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen. Danach tilgen Sie in festgelegten Monatsraten.
Wichtiger Bestandteil des ERP-Gründerkredits - StartGeld ist eine bis zu 80-prozentige Haftungsfreistellung. Das bedeutet, die KfW vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Je höher die Haftungsfreistellung, desto niedriger ist für Ihr Kreditinstitut das Ausfallrisiko. Das bedeutet, das ein Kredit nicht zurückgezahlt wird. Dadurch sind die Kreditinstitute häufig zur Finanzierung eines Vorhabens bereit, auch wenn Sie keine oder lediglich geringe Sicherheiten stellen können. Damit steigt für Sie die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten. Sie müssen aber dennoch den Kredit zurückzahlen.
Sie beantragen den ERP-Gründerkredit – StartGeld bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld schließt andere Förderungen nicht aus. Sie können weitere Förderprogramme für Ihr Unternehmen nutzen, aber zum Beispiel keine KfW-Programme.
Rechtliche Voraussetzungen:Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist an einige Bedingungen geknüpft: Sie sind eine natürliche Person, ein Angehöriger der Freien Berufe oder Sie sind ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Das heißt, das Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 10 Millionen. Sie müssen ein kleines Unternehmen gründen, errichten, sich daran beteiligen oder festigen. Ihr Unternehmen ist nicht älter als 5 Jahre. Sie haben ausreichende Qualifikationen, also kaufmännische und fachliche Kenntnisse. Sie werden sich aktiv an der Unternehmensführung beteiligen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind:Unternehmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder bereits Sanierungsfälle sind, Unternehmen in der Landwirtschaft oder Fischerei, mittlere und große Unternehmen.
Roland Börck